Gästeregelung
Gastflugpiloten
Gastflugpiloten sind bei uns immer herzlich willkommen.
Vorausetzung ist, dass die Vorschriften, die durch den Verein erlassen wurden, eingehalten werden!
Genauere Informationen findest Du unter Fluggelände.
Die Missachtung wird sanktioniert!
Wir empfehlen generell ein PMR (Kanal Funkgerät mitzuführen (Kanal 3-33).
Bei Fragen:
Hinweis: Bei kurzfristiger Änderung der
Gastflugregelung durch den Vorstand
ist eine Rückerstattung der Gastfluggebühr nicht möglich!
=> eigenes Risiko
Infos & Pilotenanzahl
Um ein effizienten Schleppbetrieb zu ermöglichen und den Piloten maximalen Spaß und Flugmöglichkeiten zu bieten, wird die Anzahl der Gastpiloten begrenzt.
Die Kommunikation läuft über unseren Gastflugverteiler in WhatsApp.
Die Pilotenanzahl in den Hangfluggeländen ist aktuell nicht begrenzt.
Voraussetzungen
- Gültiger Luftfahrerschein
- Haftpflichtversicherung
- zugelassenes Fluggerät mit Gütesiegel
- Windenschleppstartberechtigung (bei Windenschlepp)
- Schleppklinke mit Gütesiegel (bei Windenschlepp)
- Tages-/Jahreskarte vorab gelöst (Hangfluggelände)
- ggf. Einweisung durch Vereinsmitglied
- Akzeptanz der Geländeauflagen
- Respekt und Achtung vor der Natur und der Landwirtschaft